Impressum

Sitz

Friedrichstraße 1 c, D-33615 Bielefeld

Telefon: ++49 (0)521 13 13 32
Telefax: ++49 (0)521 17 95 76
E-Mail: Meisterbetriebe@Kurz-Um.de

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE82 3702 0500 0007 2205 00

Redaktion Internet

Anke Schmidt, M. A., Geschäftsführerin (rechtlich verantwortlich)
© Kurz Um-Meisterbetriebe e. V.

Texte: Sabine Tjørnelund - Text | Redaktion | Biografien, Gustav-Adolf-Straße 16, 33615 Bielefeld, Telefon: 0176 61917619,
Email: sabine@tjoernelund.de,  www.tjoernelund.de

Webdesign: K zwo grafik + web Katrin Braje,
Schloßhofstr. 7, 33615 Bielefeld, Telefon: 0521 488 96 10, braje@kzwo.net, www.kzwo.net

Fotos

Portraitfotos: Joachim Müller, Bielefeld www.jomunet.de

Rechtsform

Eingetragener Verein (Kurz Um e. V.)
Eingetragen im Vereinsregister unter der Nr. VR 2190, Amtsgericht Bielefeld

Aufsichtsbehörde

Eingetragen mit Maler- und Lackiererhandwerk, Sanitär- und Heizungsbauer-Handwerk bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Vorstand

1. Vorsitzende Stadtoberrechtsrätin Frauke Ley
2. Vorsitzende Dipl. Verwaltungswirtin Birgit Berens

Geschäftsführerinnen

Anke Schmidt und Daniela Wilbert (mit Zeichnungsberechtigung)

Gründungsjahr

1983

Steuer

Steuernummer 305/5978/0366

Laut Bescheid des Finanzamtes Bielefeld Innenstadt für das Jahr 2019 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KSCHSTG ist der Verein von der Körperschaftssteuer befreit. Kurz Um e. V. ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, steuerabzugsfähige Spenden entgegen zu nehmen. Zur Erfüllung seines Satzungszwecks* betreibt der Verein verschiedene sog. Zweckbetriebe und einen sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Zweckbetriebe erhalten Aufträge von Kunden, die von sich aus auf den Verein zutreten, und erheben einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 %. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird volle Mehrwertsteuersatz angeboten und berechnet. Der Verein erstellt jährlich eine Bilanz, zuletzt für das Jahr 2017. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Mietz & Partner, Bielefeld. Im Auftrag des Vorstandes wird turnusgemäß durch einen Steuerberater auch die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung in Anlehnung an §53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) geprüft, zuletzt im Jahr 2016.

Mitgliedschaften

*Auszug aus der Satzung, §2.2+3

„Zweck des Vereins ist die Unterstützung, berufliche Bildung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und hilfebedürftigen Personen mit Vermittlungshemmnissen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildung, Minderqualifizierten ohne Berufsabschluss, Schwerbehinderten, psychisch Kranken, MigrantInnen, älteren Langzeitarbeitslosen und BerufsrückkehrerInnen.“

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